Haftpflichtversicherung - Wie Sie zu Ihren Ansprüchen kommen
Eine Haftpflichtversicherung deckt Schadenersatzansprüche, die gegen den Versicherten gestellt werden. Dabei prüft Sie auch, ob und in wie weit die Forderungen von Dritten berechtigt sind und in welcher Höhe sie anerkannt werden von der Haftpflichtversicherung bei Schadenersatz. In diesem Beitrag wollen wir die Funktionsweise der Haftpflichtversicherung darstellen und die Probleme, die sich für Versicherte und Ansprüche Dritter auf z.B. Schadenersatz ergeben.
Dabei wollen wir wichtige Fragen in diesem Zusammenhang beantworten, wie z. B. Was ist bei einer Haftpflichtversicherung versichert? Ist grobe Fahrlässigkeit in der Haftpflichtversicherung versichert? Was deckt die Privathaftpflicht alles ab? Und was deckt die Kfz Haftpflicht alles ab? Was deckt die Hausratversicherung alles ab?
- Eine Haftpflichtversicherung sichert einen Versicherten gegen den wirtschaftlichen Schaden aus seiner gesetzlichen Haftpflicht ab.
- Eine Haftpflichtversicherung KFZ ist gesetzlich vorgeschrieben, alle anderen Formen der Haftpflichtversicherung sind für Privatpersonen freiwillig.
- Die private Haftpflichtversicherung und die Haftpflichtversicherung KFZ berücksichtigen bei einer Schadensregulierung sowohl Personenschäden als auch Sachschäden und Vermögensschäden.
- In der Praxis verweigern Haftpflichtversicherungen jedoch häufig eine Schadensregulierung wegen einer Verletzung von Obliegenheitspflichten oder dem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit.
- Ein erfahrener Anwalt für Schadenersatzrecht kann ein wertvoller Partner bei der Durchsetzung von Ansprüchen bei einer Haftpflichtversicherung sein.
Das Wesen der Haftpflichtversicherung
Nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) haftet jeder Bürger in Österreich für Schäden, die er selbst verursacht. Deshalb ist man zum Schadenersatz gegenüber Dritten verpflichtet für die Schäden und wird finanziell zur Verantwortung gezogen.
Für den Fall, dass man Schadenersatz leisten muss, haftet man mit seinen ganzen Vermögen. Außerdem sind weder Höhe noch Dauer der Zahlungen begrenzt und die Schadenersatzansprüche können zu lebenslangen Zahlungen verpflichten. Deshalb wollen sich die meisten Menschen gegen solche Risiken absichern und schließen eine private Haftpflichtversicherung ab.
Grundsätzlich deckt eine private Haftpflichtversicherung Schäden ab, die der Versicherte einem Dritten zugefügt hat. Dabei kann es sich um Schäden an Leben und Gesundheit, körperlicher Unversehrtheit, Eigentum oder auch Vermögen handeln.
Jedoch setzen Schadenersatzansprüche eines Dritte immer ein Verschulden des Versicherten voraus, wobei fahrlässiges Verschulden ausreichend ist. Jedoch ist die Verschuldensfrage in Haftpflichtfällen oft strittig.
Deshalb deckt eine Haftpflichtversicherung bei Schadenersatz nicht nur den Schadenersatz selbst, sondern übernimmt auch die Kosten für die Feststellung des Verschuldens und die Abwehr der Ansprüche, z. B. in einem Gerichtsverfahren.
Dabei handelt die Versicherung auch im eigenen Interesse, um Schadenzahlungen zu vermeiden. Jedoch bedeutet dies auch, dass eine Haftpflichtversicherung entscheiden kann, ob sie einen Schadenersatzanspruch gleich anerkennt oder darüber streiten möchte.
Welche Schäden sind durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt?
Eine private Haftpflichtversicherung reguliert Ansprüche auf Schadenersatz, die sich aus der gesetzlichen Haftpflicht ergeben und sichert somit den wirtschaftlichen Schaden des Versicherten ab.
Dabei wird die gesetzliche Pflicht zur Haftung im ABGB §§ 1323 ff. Arten des Schadenersatzes geregelt. Danach sind diesen Paragrafen zufolge alle vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden, die einem Dritten zugefügt werden, vom Verursacher zu tragen.
Für den Fall, dass dieser Dritte Schadensersatzansprüche geltend macht, kommt die Haftpflichtversicherung zum Tragen. Hierbei ist unter „Dritte“ in der Regel jeder zu verstehen, der nicht im Versicherungsvertrag mitversichert ist.
Dabei deckt der Schadenersatz Haftpflichtversicherung Schaden grundsätzlich sowohl Personenschäden, Sachschäden als auch Vermögensschäden ab.
Personenschäden in der Haftpflichtversicherung
Personenschäden sind Schäden, bei denen durch ein Verschulden des Versicherten andere Personen verletzt wurden. Hierbei können häufig sehr hohe Kosten entstehen. Dabei spielen neben den Behandlungskosten auch Schmerzensgeld und evtl. Rentenzahlungen eine Rolle.
Sachschäden in der Haftpflichtversicherung
Bei einem Sachschaden wurde ein Gegenstand beschädigt oder zerstört. Hierbei kann es sich z. B. um einen verfleckten teuren Teppich eines Bekannten handeln, den man versehentlich mit Rotwein zerstört hat oder ein teures Fernglas, das man versehentlich hat fallen lassen.
Vermögenschäden in der Haftpflichtversicherung
Unter Vermögensschäden versteht man finanzielle Schäden, die der Versicherte fahrlässig verursacht hat. Hierbei ist dies gegeben, wenn ein Versicherter z. B. für einen Unfall eines Bekannten verantwortlich ist, der daraufhin arbeitsunfähig wird. Dabei sind die resultierenden Verdienstausfälle ein Vermögensschaden des Geschädigten, der vom Versicherten zu ersetzen ist.
Was wird genau durch die private Haftpflichtversicherung bezahlt?
Die Art des Schadenersatzes und auch die Haftpflichtversicherung Schadenersatz Höhe zielt immer darauf ab, den Geschädigten so zu stellen, als sein ein Schaden nicht entstanden, allerdings auch nicht besser.
Im Beispiel des Teppichs würde die Versicherung z. B. die Reinigung des Teppichs übernehmen. Für den Fall, dass der Teppich nicht mehr zu reinigen wäre, wird kein neuer Teppich geschuldet, sondern es wird nur der „Zeitwert“ des Teppichs ersetzt. Ist dieser z. B. bereits 4 Jahre alt, so ersetzt die Haftpflichtversicherung eben nur die Kosten in der Höhe des aktuellen Wertes des Teppichs.
Übernahme der Rechtskosten durch die Haftpflichtversicherung
Eine private Haftpflichtversicherung federt nicht nur die wirtschaftlichen Folgen der gesetzlichen Haftpflicht ab. Zusätzlich wehrt sie auch Schadensersatzansprüche ab, die jemand zu Unrecht gegen den Versicherten erhebt, also wenn der Schaden nicht oder nicht schuldhaft verursacht wurde.
Deshalb kommt der Haftpflichtversicherung auch eine passive Rechtsschutzfunktion zu. Für den Fall, dass es zu einem Rechtsstreit kommt, trägt die Haftpflichtversicherung die Kosten für Anwälte, Sachverständige und die Prozesskosten.
Für wen zahlt die private Haftpflichtversicherung?
Im Rahmen einer Familie muss nicht jedes Familienmitglied eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen. Dabei sind üblicherweise in einem sogenannten Familientarif die Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner und die Kinder mitversichert. Für den Fall, dass man in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in einer häuslichen Gemeinschaft zusammenlebt, sind auch diese Lebenspartner und deren Kinder mitversichert normalerweise.
Außerdem sind auch unverheiratete Studenten und Auszubildende meist bis zum Abschluss des ersten Studiums oder der ersten Berufsausbildung über die private Haftpflichtversicherung Familie der Eltern mitversichert. Dabei müssen sie sich dann erst nach Abschluss ihres Erststudiums oder ihrer Erstausbildung selbst versichern. Für den Fall, dass Auszubildende oder Studenten heiraten, müssen sie ebenfalls eine eigene private Haftpflichtversicherung abschließen.
Für welche Schäden zahlt die private Haftpflichtversicherung nicht?
Die private Haftpflichtversicherung reguliert normalerweise nur Schäden, die im Alltagsleben entstehen können. Dabei sind meist besondere Risiken, die z. B. aufgrund besonderer Hobbys und Tätigkeiten, ausgeschlossen. Hierbei kann es sich z. B. um besonders riskante Sportarten (Motorsport, Freeclimbing, Jagd etc.) handeln. Außerdem gelten auch für Hausbauer und Immobilienbesitzer besondere Pflichten, genauso wie für Tierhalter bestimmter Tierarten.
Deshalb existieren auch eine Reihe spezieller Haftpflichtversicherungen, die diese besonderen Risiken absichern, so z. B. die Haftpflichtversicherung Hund, Haftpflichtversicherung Wohnung oder ggf. bestimmte Sondertarife, die auch gefährliche Sportarten in den Versicherungsschutz mit einschließen.
Auch für alle Themen rund um das Autofahren existieren spezielle Haftpflichtversicherungen KFZ, die im Folgenden vorgestellt werden sollen.
Welche Schäden deckt eine Haftpflichtversicherung KFZ ab?
Im Gegensatz zu privaten Haftpflichtversicherung, die freiwillig abgeschlossen werden kann, existiert im Bereich von Kraftfahrzeugen eine Haftpflichtversicherung Pflicht. Dabei ist jeder Halter eines Kraftfahrzeuges gesetzlich verpflichtet, bei der Zulassung des KFZ zum Straßenverkehr eine Haftpflichtversicherung KFZ abzuschließen.
Dabei kommt eine Haftpflichtversicherung KFZ bei Eigenverschulden in der Regel für den Schaden des Unfallgegners auf, nicht jedoch für den eigenen Schaden. Deshalb muss man zusätzlich eine Kaskoversicherung abschließen, wenn man auch den eigenen Schaden ersetzt bekommen möchte.
Umfang der Schadenregulierung durch Haftpflichtversicherung KFZ
Eine Haftpflichtversicherung KFZ leistet Schadenersatz für alle Ansprüche, die aufgrund der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person erhoben werden. Dies gilt bis zur Höhe der jeweils vereinbarten Versicherungssumme.
Dabei sind alle Personenschäden, Sachschäden und auch Vermögensschäden eingeschlossen, die durch die Verwendung des versicherten Kraftfahrzeuges entstanden sind.
Dabei sind dann auch die Ansprüche der Insassen des eigenen Fahrzeuges gedeckt, wenn der Schadensverursacher den Unfall ganz oder teilweise selbst verschuldet hat. Dies gilt auch für den Fall, dass es sich dabei um Familienangehörige handelt.
Höhe der Schadenregulierung durch die Haftpflichtversicherung KFZ
Generell werden die Schadenersatz Verpflichtungen, die bei einem Unfall mit einem KFZ entstehen, bis zu einer festgelegten Höhe durch Haftpflichtversicherung KFZ gedeckt. Dabei beträgt seit Anfang 2017 die gesetzliche Mindestversicherungssumme für PKW 7,6 Mio. EURO. Dabei sind innerhalb dieser Summe 6,3 Mio. EURO für Personenschäden vorgesehen und 1,3 Mio. EURO für Sachschäden.
Für den Fall, dass ein verursachter Schaden höher liegen sollte, muss der versicherte Unfallverursacher den Differenzbetrag selber aus eigenem Vermögen leisten. Jedoch kann ein Versicherungsnehmer auch höhere Versicherungssummen mit seiner Haftpflichtversicherung KFZ abschließen.
Jedoch kann es vorkommen, dass eine Haftpflichtversicherung KFZ bei einer Schadensregulierung seines Versicherten von diesem in bestimmten Fällen einen Regress fordert. Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn der Versicherte beim Unfall alkoholisiert war oder ohne eine Lenkberechtigung gefahren ist.
Mögliche Schadenersatz Forderungen nach einem Unfall an die Haftpflichtversicherung KFZ
Nach einem Unfall können vielfache Ansprüche der Unfallgeschädigten auf Schadenersatz gegen den Unfallverursacher geltend gemacht werden. Deshalb wollen wir im Folgenden die typischen Schadenersatz Forderungen nach einem Verkehrsunfall darstellen, die in Betracht kommen können.
Schadenersatz für Beschädigungen am Fahrzeug
Beschädigungen am Fahrzeug des Unfallgegners werden von der Haftpflichtversicherung KFZ bei einem Verschulden des Versicherungsnehmers ersetzt. Dabei kommen folgende Schadenersatz Leistungen in Frage:
Bei einem Totalschaden:
- Wiederbeschaffungswert des KFZ
- Abschleppkosten des KFZ
- Anmeldekosten für ein Ersatzfahrzeug des Geschädigten
- Kosten für ein Parkpickerl oder eine Autobahnvignette
- Kosten für den Umbau von technischen Einrichtungen im KFZ (z.B. Freisprecheinrichtung, Radio etc.)
- Mietwagenkosten
- Eine Unkostenpauschale bis zu 50 Euro für Kosten, die durch den Unfall verursacht wurden (z.B. Kosten für Telefonate, Portokosten etc.)
Bei einem Teilschaden:
- Reparaturkosten für das KFZ
- Abschleppkosten für das KFZ
- Ausgleich der Wertminderung des KFZ
- Mietwagenkosten
- Unkostenpauschale bis zu 50 Euro für Kosten, die durch den Unfall verursacht wurden (z.B. Kosten für Telefonate, Portokosten etc.)
Für die Beschädigung sonstiger Sachen:
- Den Wiederbeschaffungswert ( z. B. für zerstörte Helme oder Kleidung)
- Die Reparaturkosten
Schadenersatz für Personenschäden
Ist es bei einem Verkehrsunfall zu Personenschäden gekommen, haben die Verletzten vielfache Ansprüche auf Schadenersatz. Anbei die möglichen Ansprüche:
Bei Körperverletzung:
- Schmerzensgeld für erlittene Leiden
- Heilungskosten
- Verdienstentgang
- Abgeltung von Spät- und Dauerfolgen ( ggf. durch Rentenzahlungen)
- Kosten für notwendige Umbauten und Hilfsmittel (barrierefreie Wohnumgebung, Rollstuhl Behindertenfahrzeug etc.)
Bei Verunstaltungsschäden:
- Entschädigung für verminderte Chancen auf dem Arbeitsmarkt oder auch Heiratschancen etc.
- Für sonstige Aufwendungen, z. B. Kosten für Pflegepersonal
Bei Tod:
- Die Kosten der versuchten Heilung vor dem Todesfall
- Unterhalt für Personen, die Unterhaltsansprüche gegen den Verstorbenen hatten
- Bestattungskosten
- Sonstige mit dem Unfall verbundene Aufwendungen
- Trauerschmerzensgeld für Angehörige
Weitere Lebensbereiche, die durch eine Haftpflichtversicherung geschützt werden können
Nicht nur für Schadensfälle im Alltag oder Unfälle mit einem Kraftfahrzeug sind Haftpflichtversicherungen wichtig, auch in anderen Lebensbereichen kann eine spezielle Haftpflichtversicherung sinnvoll sein.
Haftpflichtversicherungen für Haus und Grund
Als Haus- oder auch Wohnungsbesitzer kann man ebenfalls in verschiedene Haftungssituationen kommen, die einen Anspruch auf Schadenersatz auslösen können. Dabei kann z. B. eine Haftung bestehen für einen Fußgänger, der im Winter auf einem nicht geräumten Gehweg vor dem Eigenheim ausrutscht und sich verletzt. Deshalb sollten Hausbesitzer sich durch eine Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung absichern.
Auch beim Hausbau sollte man sich mit einer Bauherren Haftpflichtversicherung vor Schadenersatzansprüchen schützen. Diese kommt z. B. für Schäden auf, die entstehen können, wenn eine Baustelle nicht ordentlich abgesichert ist oder ein Nachbarhaus bei den Bauarbeiten beschädigt wird.
Für den Fall, dass das fertige Eigenheim sowieso versichert werden soll, kann diese Rohbauversicherung bereits bei Abschluss der Eigenheimversicherung mit abgeschlossen werden. Jedoch ist explizit darauf hinzuweisen, dass Schwarzarbeit am Bau nie durch eine Haftpflichtversicherung Haus gedeckt ist!
herung sinnvoll sein.
Haftpflichtversicherung für den Hund
Auch als Hundehalter ist es sehr wichtig, eine Haftpflichtversicherung Hund abzuschließen. Dabei haften Tierhalter immer für Schäden, die das eigene Tier anrichtet, auch für den Fall, dass dem Tierhalter kein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden kann (Gefährdungshaftung).
Jedoch ist es nicht unbedingt notwendig, eine separate Haftpflichtversicherung Hund abzuschließen, meist kann diese auch in die Haushaltsversicherung integriert werden oder sie ist bereits enthalten. Dabei sind dann auch Katzen und andere kleine Haustiere meist automatisch mitversichert.
Haftpflichtversicherung für Sport und Freizeit
Über die private Haftpflichtversicherung sind viele Schäden, die beim Sport passieren können, abgedeckt. Dabei ist man z. B. als Radfahrer abgesichert, wenn man einen Unfall verursacht. Hingegen sind Extremsportarten oder auch der Profisport nicht durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt, genauso wenig wie die Jagd oder die Nutzung eines Motorbootes. Hierfür müssen spezielle Haftpflichtversicherungen abgeschlossen werden, die in einigen Fällen auch vorgeschrieben sind.
Haftpflichtversicherung für berufliche Tätigkeiten
Auch im Zusammenhang mit beruflichen oder betrieblichen Tätigkeiten können Haftpflichtversicherungen sinnvoll sein und sind vielfach üblich. Dabei sichern sich insbesondere Freiberufler, wie z. B. Ärzte, Anwälte, Architekten oder auch Ingenieure gegen Schadenersatz Forderungen ihrer Kunden, Patienten und Klienten ab.
Zusätzlich existieren auch Vermögensschaden Haftpflichtversicherungen abgeschlossen werden, für Fälle, bei denen Kunden einen finanziellen Schaden erleiden können. Dabei werden diese Art von Haftpflichtversicherungen häufig von Finanzberatern, Versicherungsmaklern sowie auch IT- Unternehmen oder Werbeagenturen abgeschlossen.
Fälle, in denen eine Haftpflichtversicherung nicht zahlt
Eine Schadensregulierung über die eigene Haftpflichtversicherung oder auch eine Anspruchsdurchsetzung bei der Haftpflichtversicherung eines Schädigers ist in der Praxis meist nicht so leicht durchzusetzen. Dabei können mehrere Gründe zum Tragen kommen, die im Folgenden vorgestellt werden sollen.
Außerdem kann es vorkommen, dass man schon deshalb Ansprüche auf Schadenersatz nicht durchsetzen kann, weil der Schädiger nicht über eine Haftpflichtversicherung verfügt.
Um dieses Risiko ausschließen zu können, kann man in die eigene Haftpflichtversicherung eine Forderungsausfalldeckung mit aufnehmen. Dabei übernimmt dann die eigene Versicherung im Schadensfall die Kosten, wenn der Schädiger sie nicht tragen kann.
Jedoch existieren grundsätzlich Sonderfälle, in denen eine Haftpflichtversicherung bei Schadenersatz nicht leisten wird.
Ausgeschlossene Schadensfälle bei der privaten Haftpflichtversicherung
In einigen Fällen kann eine Haftpflichtversicherung eine Schadensregulierung grundsätzlich verweigern. Dies ist z. B. gegeben bei
- Vorsätzlich verursachten Schäden
- Schäden, die aus einem strafbaren Vergehen entstanden sind
- Geldstrafen und Schäden durch Vertragspflichtverletzungen
- Schäden am eigenen Körper, die man sich selbst zugefügt hat
- Schäden, die auf der Arbeitsstelle verursacht wurden
Leistungsverweigerung der Haftpflichtversicherung wegen Verletzung der Obliegenheiten
Verweigert eine Haftpflichtversicherung die Schadensregulierung, wird häufig eine Verletzung der vertraglichen Obliegenheit durch den Versicherungsnehmer als Grund dafür angeführt. Dabei bezeichnet eine Verletzung vertraglicher Obliegenheit ein Fehlverhalten des Versicherungsnehmers, das seinen Versicherungsanspruch gefährden kann.
Hierbei kann z. B. die fehlende zeitnahe Mitteilung eines Schadensfalls an die Haftpflichtversicherung angeführt werden. Außerdem gilt dies auch für die unverzügliche Mitteilung, wenn eine Dritter die Versicherung in Anspruch nehmen will.
Leistungsverweigerung der Haftpflichtversicherung bei grober Fahrlässigkeit
Ein anderer Grund, aus dem Haftpflichtversicherungen häufig die Schadensregulierung ablehnen, ist der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit. Dabei ist jedoch immer strittig, was als grob fahrlässiges Verhalten im Einzelfall zu bewerten ist. Jedoch ist es wohl anzunehmen, wenn in einem brandgefährdeten Raum geraucht wird.
Dabei kann eine Haftpflichtversicherung, im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit, bei grober Fahrlässigkeit die Versicherungsleistungen kürzen oder auch ganz verweigern. Jedoch ist die Feststellung einer groben Fahrlässigkeit häufig schwierig und deshalb Auslegungssache. Im Zweifelsfall wird hierbei ein Richter bei Gericht die Entscheidung treffen.