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Flugverspätung? - Jetzt Entschädigung verlangen!

frau wartet genervt am Flughafen
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Reiseverspätungen und speziell Flugverspätungen sind nicht nur ärgerlich, sondern verursachen oft auch finanzielle Schäden. Dabei sind Flugverspätungen oder auch Ausfälle oft nicht zu kompensieren, da sich keine alternativen Reisemöglichkeiten finden lassen. 

Deswegen haben Reisende in diesen Fällen Rechte auf Schadenersatz oder Gewährleistungsansprüche, die jedoch häufig nicht wahrgenommen werden. In diesem Beitrag wollen wir wichtige Informationen zum Thema Flugverspätung und entsprechenden Schadenersatzansprüchen darstellen und dabei wichtige Fragen beantworten, wie z. B.: Ab wann spricht man von Flugverspätung? 

Wann habe ich Ansprüche auf eine Flugverspätung Entschädigung? Wie hoch ist die Entschädigung für Flugverspätung? Wie mache ich Schadenersatzansprüche bei Flugverspätung geltend?

  • Flugverspätungen lösen ab 3 Stunden Verspätung einen Schadenersatzanspruch aus, wenn es sich um europäische Flüge handelt.
  • Jedoch sind Flugverspätungen in Ausnahmefällen nicht Schadenersatz pflichtig. Diese sind jedoch streng rechtlich geregelt.
  • Eine Flugverspätung Entschädigung muss immer zunächst bei der Fluggesellschaft geltend gemacht werden.
  • Viele technische Probleme, die für Flugverspätungen und abgelehnte Entschädigungsforderungen angeführt werden, sind jedoch von den Fluggesellschaften zu vertreten.
  • Um die eigenen Ansprüche auf Flugverspätung Entschädigung durchzusetzen, empfiehlt es sich, sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte zu wenden oder einen Anwalt für Schadenersatzrecht zu konsultieren.
Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Flugverspätung im rechtlichen Sinne?

Die Flugverspätung ist in der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 geregelt. Danach steht einem Fluggast ab einer Flugverspätung von drei Stunden eine Flugverspätung Entschädigung zu und löst damit einen Schadenersatzanspruch aus. Dabei gilt dies sowohl für Individualreisen wie auch für Pauschalreisen und Dienstreisen. 

Ferner hat jeder Reisegast ab einer Flugverspätung von zwei Stunden ein Recht auf Betreuungsleistungen. Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, für den eine Fluggesellschaft dann keinen Schadenersatz zu leisten hat.

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Unsere Anwälte für Schadenersatz erklären Ihnen in einem Erstgespräch die mögliche Vorgehensweise.

Passagierrechte nach der EU Fluggastverordnung

Seit der Überarbeitung der EU-Fluggastverordnung können Flugpassagiere nicht nur im Falle einer Flugannullierung und einer Überbuchung einen Schadenersatz verlangen, sondern auch bei einer Flugverspätung. 

Außerdem haben Betroffene auch das Recht eine Erstattung der bereits bezahlten Reisekosten zu verlangen. Dabei erfolgt eine Rückerstattung zu dem Anteil der Reise, der nicht angetreten werden konnte. Für den Fall, dass die Reise überhaupt nicht angetreten werden konnte, wird diese komplett erstattet.

Für welche Flüge gilt die EU Fluggastverordnung?

Ansprüche auf Schadenersatz und Rückerstattungen werden nach der EU-Fluggastverordnung für folgende Flüge gewährt:

  • Flüge, die von einem Flughafen eines EU-Mitgliedstaates aus starten
  • Flüge aus Drittländern, wenn sie als Ziel einen Flughafen in einem EU-Mitgliedstaat haben und die Airline ihren Firmensitz innerhalb der EU hat. Hierbei werden werden Hin- und Rückflug separat behandelt, als einzelner Flug.

Schadenersatzansprüche bei annulliertem, überbuchten Flug und Flugverspätung

Im Falle einer Flugannullierung, Überbuchung oder Flugverspätung über 3 Stunden können folgende Flugentschädigungen geltend gemacht werden:

  • Flüge bis 1500 km – 250 €
  • Flüge über 1500 km innerhalb der EU – 400 €
  • Flüge von 1500 km bis 3500 km nicht innerhalb der EU – 400 €
  • Flüge über 3500 km nicht innerhalb der EU – 600 €

 

Neben diesem Schadenersatz sind die Airlines bei Annullierung und Überbuchung ferner verpflichtet, weitere Leistungen kostenlos zu erbringen:

  • Rückerstattung des Flugticketpreises (gesamt oder anteilig für die nicht realisierten Reisekilometer)
  • Neue, schnellstmögliche Reiseoption zum Reiseziel
  • Umbuchung zu einem anderen, geeigneten Zeitpunkt

 

In Abhängigkeit von der Wartezeit für alle drei Fälle:

  • Verpflegung in Form von Mahlzeiten und Erfrischungen
  • Übernachtung im Hotel
  • Zwei Telefongespräche, Emails oder Faxe pro Passagier

Grundsätzlich muss eine Fluggesellschaft im Falle einer Überbuchung zunächst die Fluggäste befragen, ob es Freiwillige gibt, die von diesem Flug zurücktreten und einen Ersatztermin / Ersatzflug akzeptieren. Für den Fall, dass sich zu wenige Personen melden, muss die Gesellschaft Passagiere auswählen, die dann einen Schadenersatzanspruch geltend machen können.

Bei der Flugverspätung Entschädigung werden die Schadenersatzansprüche ab 3 Stunden Flugverspätung ausgelöst. Zusätzlich hat ein Reisegast ab 5 Stunden Flugverspätung das Recht, von der Reise zurückzutreten und sich den Reisepreis ersetzen zu lassen.

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Ausnahmesituationen, die Fluggesellschaften von der Pflicht zum Schadenersatz entbinden

In besonderen Ausnahmesituationen sind Fluglinien entbunden von Ihrer Verpflichtung zum Schadenersatz, diese sind:

  • Flugannullierung, die durch politische Unruhen, Terrorbedrohung oder meteorologische Beeinträchtigungen notwendig wird.
  • Flugannullierung eines Fluges bis zu 2 Wochen vor dem Abflugtermin
  • Flugannullierung 1-2 Wochen vor dem Abflugtermin und einem entsprechendem Ersatzangebot. Dabei darf der Ersatzabflug nicht mehr als zwei Stunden vor dem ursprünglichen Termin liegen und die Ankunft am Zielort darf nicht mehr als vier Stunden später sein.
  • Flugannullierung in der Woche vor Abflug und einem entsprechendem Ersatzangebot. Dabei darf der Ersatzabflug nicht mehr als eine Stunde vor dem ursprünglichen Termin liegen und die Ankunft am Zielort darf nicht mehr als zwei Stunden später sein.

Schadenersatzansprüche aus Flugverspätung, Annullierung oder Überbuchung geltend machen

Nur ca. 10 % aller Reisenden kennt die Bestimmungen zum Flugverspätung Recht und die Möglichkeiten, einen Flugverspätung Schadenersatz zu verlangen. Deshalb werden in Österreich jährlich ca. 70 Millionen Euro mögliche Entschädigungszahlungen gar nicht eingefordert. 

Dabei ist es natürlich auch nicht im Interesse der Fluggesellschaften, für alle Flugverspätungen, Überbuchungen und Annullierungen Schadenersatz zu leisten. Hierbei werden, neben einer unzureichenden Informationspolitik, auch Anträge auf Entschädigung häufig nach einer langen Bearbeitungszeit abgelehnt oder teilweise gar nicht beantwortet. 

Üblich ist eine Ablehnung der Entschädigung in erster Instanz, wobei sich Fluggesellschaften dabei meist auf außergewöhnliche Umstände berufen, die jedoch gesetzlich streng geregelt sind und sich auf folgende Ereignisse beziehen können:

 

  • Blitzschlag
  • Versteckte Herstellerfehler
  • Sperre eines Flughafens
  • Schlechtes Wetter (Unwetter, Schneetreiben usw.)
  • Streik
  • Vogelschlag

Für den Fall, dass tatsächlich einer dieser Punkte zutrifft, ist die Fluggesellschaft von der Pflicht zum Schadenersatz wegen Flugverspätung oder Annullierung befreit.

Begründung der Schadenersatz Verweigerung wegen technischer Probleme

Technische Probleme werden oft als Grund für Verzögerungen und Flugverspätungen angeführt. Jedoch handelt es sich dabei um außergewöhnliche Umstände? Nein, es sei denn, sie erfüllen die oben genannten Kriterien. 

Ein Großteil aller technischen Probleme ist von den Fluggesellschaften zu vertreten, daher sind sie auch zur Entschädigung verpflichtet. Hierzu gehört auch ein Defekt im Bereich der Gepäckfördermittel.

Hinweis:
Schadenersatzansprüche aus Kunstfehlern verjähren nach drei Jahren. Dabei kann eine außergerichtliche Streitbeilegung den Ablauf der Verjährungsfrist für maximal 18 Monate hinauszögern.

Wie setze ich meine Schadenersatzansprüche wegen Flugverspätung durch?

Die Fluggesellschaften profitieren in erster Linie von der Hilflosigkeit und Unwissenheit der Passagiere. Deshalb werden zurückgewiesene Forderungen werden nur selten bis zum Ende durchgesetzt, da vor allem Privatpersonen Angst vor rechtlichen Schritten haben oder einfach ihre rechtlichen Möglichkeiten nicht kennen. 

Für den Fall, dass die Fluggesellschaft die Entschädigung verweigert, werden folgende Schritte empfohlen:

  • Wenden Sie sich an Verbraucherschutzorganisationen oder an die Arbeiterkammern
  • Prüfen Sie Ihre Ansprüche online – Plattformen wie FairPlane sind darauf spezialisiert und liefern zuverlässige Informationen
  • Bitten Sie einen Anwalt für Schadenersatzrecht um Auskunft oder beauftragen Sie ihn, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Erfahrene Rechtsanwälte für Schadenersatzrecht finden Sie schnell und einfach unter schadenersatz24.at.

Grundsätzlich ist zunächst der Anspruch an die Fluggesellschaft schriftlich geltend zu machen. Hierfür gibt es Flugverspätung Entschädigung Musterbriefe, die dafür verwendet werden können. Dabei muss das EU-Beschwerdeformular für Fluggastrechte  bei der Fluggesellschaft eingebracht werden und eine Kopie davon sollte unbedingt aufbewahrt werden.

Für den Fall, dass keine Antwort von der Fluggesellschaft oder ist die Antwort nicht zufriedenstellend, besteht die Möglichkeit, sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte zu wenden. Diese kann behilflich sein, die Streitigkeit ohne Einschaltung eines Gerichts zu lösen. 

Wenn ein Beschwerdefall nicht außergerichtlich geregelt werden kann, können Schadenersatzansprüche auch vor Gericht eingeklagt werden.

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