Sie sind Anwalt?
War dieser Artikel
hilfreich für Sie?

Ehrenbeleidigung - Habe ich ein Recht auf Entschädigung?

mann gestikuliert mit Hand auf Hirn
Teilen
Email senden

Wenn  Emotionen durchgehen und zu Beleidigungen führen, kann dies juristische Konsequenzen haben, wenn es sich um eine Ehrenbeleidigung handelt. Dabei erfüllen bereits Schimpfwörter wie „ Schwein“ oder „dumm“  den Tatbestand der Ehrenbeleidigung und können empfindliche Strafen nach sich ziehen. Neben Beschimpfung und Kränkung stellt die  Ehrenbeleidigung einen eigenen Straftatbestand nach dem Strafgesetzbuch dar. 

In diesem Beitrag wollen wir das Delikt der Ehrenbeleidigung näher darstellen und Fragen beantworten, wie z.B.: Was ist eine Ehrenbeleidigung? Wann ist eine Beleidigung strafbar? Was ist eine Rufschädigung? Ist Beamtenbeleidigung eine Straftat?

  • Ehrenbeleidigungen verletzen andere Personen in ihrer persönlichen Ehre und sie  sind nicht durch die persönliche Meinungsfreiheit gedeckt.
  • Streben Geschädigte eine Strafverfolgung an, so ist neben der Anzeige wegen Ehrenbeleidigung auch ein Strafantrag notwendig.
  • Die Staatsanwaltschaft stellt ein Verfahren wegen Ehrenbeleidigung oft wegen mangelnden Tatverdachts odereinem geringen öffentlichen Interesse ein.
  • Ehrenbeleidigungen können Ansprüche auf Schmerzensgeld und / oder Schadenersatz  nach sich ziehen.
  • Die Strafen bei einer Verurteilung wegen Ehrenbeleidigung sind  von der Schwere der Tat und ihren Folgen, dem Kontext und den Vorstrafen des Täters abhängig.
Inhaltsverzeichnis

Die Definition Ehrenbeleidigung nach dem Strafgesetzbuch Österreich

Eine Ehrenbeleidigung Strafrecht ist eine ehrverletzende und abwertende Meinungsäußerung über eine Person und ist nach § 115 StGB strafbar. Dabei kann die Ehrenbeleidigung StGB auch in Form einer Verspottung, Beschimpfung, einer körperlichen Misshandlung oder der Drohung einer körperlichen Misshandlung stattfinden. 

Jedoch sind kritische und negative Meinungen grundsätzlich durch die Meinungsfreiheit geschützt. Für den Fall, dass es jedoch um die  

Herabwürdigung und Verunglimpfung des Anderen geht, ist eine Grenze überschritten. Dabei kann eine Ehrenbeleidigung Österreich mit Freiheitsentzug bis zu 3 Monaten oder einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen geahndet.

Hierbei muss die Ehrenbeleidigung jedoch öffentlich stattfinden und von mindestens drei weiteren Personen wahrgenommen werden. Eine Beleidigung, die nur unter vier Augen ausgesprochen wird, ist demnach keine Ehrenbeleidigung.  

Wird die Ehrenbeleidigung StGB auf digitalen Plattformen bzw. sozialen Netzwerken getätigt, so gilt dies ebenfalls als Ehrenbeleidigung, wenn ein benutzter Nickname im Gegenzug nicht mehr benutzt werden kann.  Dabei kann sie sogar anonym erfolgen.

Eine Ehrenbeleidigung kann nicht nur gegen einzelne, natürliche Personen ausgesprochen werden, es können auch juristische Personen oder Gruppen beleidigt werden. Daraus folgt, dass auch einzelne Personen aus einem Kollektiv gegen eine Ehrenbeleidigung StGB klagen können.

Sie wollen Schadenersatz Ansprüche geltend machen ?
Unsere Anwälte für Schadenersatz erklären Ihnen in einem Erstgespräch die mögliche Vorgehensweise.

Ansprüche auf Schadenersatz bei einer Ehrenbeleidigung

Ist jemand von einer Ehrenbeleidigung betroffen ist, kann er Schadenersatz fordern. Dabei können z.B. Einkommenseinbußen des Betroffenen ersetzt werden, die durch die Ehrenbeleidigung entstanden sind. Außerdem ist auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld möglich, wenn durch die Ehrenbeleidigung StGB eine psychische Beeinträchtigung mit einem Krankheitscharakter eintritt.

Dabei reicht beim Täter bereits eine leichte Fahrlässigkeit, um Schuld an der Ehrenbeleidigung zu tragen. Jedoch ist der Beschuldigte bei einer ehrenrührigen Beleidigung berechtigt, einen Wahrheitsbeweis anzutreten.

In welchen Fällen hat eine Anzeige wegen Ehrenbeleidigung Aussicht auf Erfolg?

Für den Fall, dass eine Person von einer anderen mit „ Sie sind ein Vollidiot“ in der Öffentlichkeit betitelt wird, handelt es sich nicht um eine sachgerechte Kritik sondern um eine Ehrenbeleidigung, die die Persönlichkeitsrechte des Beschimpften verletzt.

Grundsätzlich kann eine Ehrenbeleidigung auf verschiedenen Wegen erfolgen, die eine Anzeige rechtfertigen.

Anbei mögliche Ehrenbeleidigung Beispiele:  

  • Mündliche Ehrenbeleidigung: Ausspruch beleidigender oder vulgärer Begriffe, wie z.B. „Arschloch“, „Idiot“, „Geisteskranker“ etc.
  • Schriftliche Ehrenbeleidigung:  Beschimpfungen per E-Mail, WhatsApp oder in sozialen Netzwerken
  • Gestische Ehrenbeleidigung: Zeigen des Mittelfingers oder Vogel zeigen, Zunge herausstrecken etc.
  • Bildhafte Ehrenbeleidigung:  ehrverletzende Bilder, Sticker, Schilder oder auch Karikaturen
  • Tätliche Ehrenbeleidigungen: Anspucken, Schubsen, Ohrfeigen oder unsittliches Berühren

Dabei sind auch indirekte Beleidigungen strafbar, z.B. wenn der Ausspruch getätigt wird: „Ich würde Dich jetzt am liebsten einen Vollidioten nennen“. Auch in diesem Fall ist eine Anzeige möglich. Außerdem muss eine Ehrenbeleidigung Rufschädigung nicht immer direkt an die betroffene Person erfolgen.

Deshalb kann ein Täter eine Person auch in deren Abwesenheit gegenüber Dritten beleidigen. Dabei ist die betroffene Person trotzdem zu einer Anzeige berechtigt, wenn sie von der Ehrenbeleidigung Kenntnis erhält.

 

Sind für eine Beamtenbeleidigung besondere Strafen vorgesehen?

Ist Beamtenbeleidigung eine Straftat? In Österreich existiert keine gesonderte Strafnorm, die die Beleidigung von Beamten unter eine besondere Strafe stellt. Dabei handelt es sich ebenfalls um den gewöhnlichen Tatbestand Ehrenbeleidigung nach § 115 StGB.

Jedoch  wird im § 117 Abs. 2 die Verpflichtung ausgesprochen, bei einer Beamtenbeleidigung die Angelegenheit durch den öffentlichen Ankläger zu verfolgen, wenn  die vorgesetzte Stelle des betroffenen Beamten zustimmt. Hierbei handelt es sich also um ein eingeschränktes Offizialdelikt. 

Außerdem kann ein betroffener Beamter die Angelegenheit auch selbstständig weiterverfolgen, wenn die Staatsanwaltschaft die Verfolgung der Angelegenheit einstellen sollte.  

Sie wollen Schadenersatz Ansprüche geltend machen ?
Unsere Anwälte für Schadenersatz erklären Ihnen in einem Erstgespräch die mögliche Vorgehensweise.

Wann ist eine Anzeige wegen Ehrenbeleidigung aussichtslos?

Grundsätzlich wird eine Anzeige wegen Ehrenbeleidigung von der  Staatsanwaltschaft im Vergleich zu anderen Straftaten als leichtes Vergehen behandelt. Dabei wird dann häufig das Verfahren wegen seiner Geringfügigkeit oder einem geringen öffentlichen Interesse eingestellt und es wird auf den Privatklageweg verwiesen. 

Dabei übernimmt der Erstatter der Anzeige dann im Gegensatz zur gewöhnlichen Klage dann selbst die Strafverfolgung vor Gericht in die Hand und muss die Ehrenbeleidigung nachweisen um eine Verurteilung erreichen zu können.  

Hinweis:
Im Allgemeinen werden Ehrenbeleidigungen im Straßenverkehr von den Behörden mit größerem Engagement verfolgt. Hierbei besteht meist ein größeres öffentliches Interesse daran, riskante Fahrmanöver als Reaktion auf eine Ehrenverletzung zu verfolgen.

Äußerungen, die nicht den Tatbestand der Ehrenbeleidigung erfüllen

Nicht jede herabwürdigende oder auch unhöfliche Äußerung erfüllt den Tatbestand der Ehrenbeleidigung StGB. Deshalb wird in folgenden Fällen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft abgelehnt:

Beleidigungen im Familienkreis

Generell gilt die eigene Familie als Sonderfall, die  nach der Rechtsprechung weitgehend als „beleidigungsfreie Zone“ eingestuft wird. Hierbei werden auch ungehemmte und emotionale Auseinandersetzungen und heftigere Worte  als zulässig betrachtet.

Privatgespräche

Für den Fall, dass eine Person  in einem Gespräch mit engeren Vertrauten eine andere Person (abwesend) beleidigt, ist dies in der Regel nicht strafbar, da es sich um ein Privatgespräch handelt, das nicht für Dritte bestimmt ist. Derartige Gespräche sind auch durch die Intimsphäre geschützt.

Sie wollen Schadenersatz Ansprüche geltend machen ?
Unsere Anwälte für Schadenersatz erklären Ihnen in einem Erstgespräch die mögliche Vorgehensweise.

Selbstgespräche

Wenn eine andere Person  zufällig während eines Selbstgesprächs Beleidigungen gegenüber Dritten mithört, ist diese Äußerung nicht strafbar. Hierbei wurde eine Wahrnehmung durch Dritte nicht beabsichtigt. 

Unangenehme Tatsachen

Für den Fall, dass z.B. eine Person jemanden mit schlechten Manieren beim Essen konfrontiert, kann das zwar verletzend für den Betroffenen sein, jedoch erfüllt eine sachliche Äußerung nicht den Tatbestand der Ehrenbeleidigun

Sie wollen Schadenersatz Ansprüche geltend machen ?
Unsere Anwälte für Schadenersatz erklären Ihnen in einem Erstgespräch die mögliche Vorgehensweise.

Unhöflichkeit

Reine Unhöflichkeiten, die sich als ruppige Äußerungen darstellen, erfüllen ebenfalls nicht den Tatbestand der Ehrenbeleidigung. Hierbei sind z.B. eine fehlende Begrüßung oder eine abgelehnte Hilfeleistung („Sieh selbst zu, wie Du klarkommst“) keine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne.

Kollektive Beleidigung

Wird eine Ehrenbeleidigung gegen eine große und  nicht abgegrenzte Gruppe ausgesprochen, stellt sie in der Regel keine Straftat dar. Dabei wird eine Äußerung dann als so allgemein eingestuft, dass sie keine Ehrverletzung einer konkreten Person darstellen kann. 

Dies ist z.B. bei der Beleidigung einer ganzen Berufsgruppe gegeben, wie z.B. durch den Ausspruch „alle Polizisten sind Schweine“. Für den Fall jedoch, dass die Ehrenbeleidigung absichtlich in Gegenwart der Gruppe geäußert wird, kann eine Ehrenverletzung unter Umständen gegeben sein und zur Anzeige gebracht werden.

Achtung!:
Für den Fall, dass bei einer kollektiven Beleidigung eine Gruppe überschaubar groß ist, kann eine Anzeige wegen Ehrenbeleidigung möglich sein. Dabei gilt: Je kleiner eine Gruppe ist, desto eher kann sich eine einzelne Person durch eine Ehrenbeleidigung angesprochen fühlen. Deshalb macht es z.B. einen Unterscheid, ob eine Person z. B. alle Richter beleidigt oder eben nur die Richter eines bestimmten Bezirksgerichtes.

Abgrenzung der Ehrenbeleidigung gegen andere verwandte Straftatbestände

Der Straftatbestand der Ehrenbeleidigung setzt eine ehrverletzende Äußerung über eine Person in der Öffentlichkeit voraus. Damit ist sie zwar verwandt mit anderen Straftatbeständen, jedoch bestehen Unterschiede in der Wirkung und Motivation der Delikte. Dabei sind insbesondere die Üble Nachrede, die Verleumdung und die Kreditschädigung mit der Ehrenbeleidigung verwandt.

Üble Nachrede in Abgrenzung zur Ehrenbeleidigung

Bei der Üblen Nachrede verbreitete eine Person gezielt rufschädigende Tatsachen über eine dritte Person, ohne sicher zu wissen, ob diese der Wahrheit entsprechen oder nicht. Dabei erfüllt auch die Weitergabe von rufschädigenden Gerüchten den Straftatbestand der Üblen Nachrede. 

Die ist z.B. gegeben, wenn über eine Person behauptet wird, sie habe etwas gestohlen, obwohl dies nicht bewiesen ist. Die Üble Nachrede ist ein eigener Straftatbestand im Strafgesetzbuch und kann zur Anzeige gebracht werden.

Verleumdung in Abgrenzung zur Ehrenbeleidigung

Für den Fall, dass eine Person rufschädigende und bewusst falsche Tatsachen über eine andere Person verbreitet, liegt der Straftatbestand der Verleumdung vor. Dies wäre z.B. gegeben, wenn eine Person behauptet, eine andere Person bei einem Diebstahl beobachtet zu haben, obwohl dies nicht stimmt. Deshalb kann in diesem Fall statt einer Anzeige wegen Ehrenbeleidigung eine Anzeige wegen Verleumdung erstattet werden.

Kreditschädigung in Abgrenzung zur Ehrenbeleidigung

Wegen einer  Ehrenbeleidigung Kreditschädigung macht sich eine Person strafbar, wenn sie unrichtige Tatsachen über eine andere Person behauptet und dadurch den Kredit, den Erwerb oder das berufliche Fortkommen der anderen Person schädigt oder gefährdet. Die Kreditschädigung stellt einen eigenen Straftatbestand im Strafgesetzbuch Österreich  dar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten bestraft werden.

Sie wollen Schadenersatz Ansprüche geltend machen ?
Unsere Anwälte für Schadenersatz erklären Ihnen in einem Erstgespräch die mögliche Vorgehensweise.

Wie kann ein Anwalt bei einer Ehrenbeleidigung behilflich sein?

Für den Fall, dass man selbst von einer Ehrenbeleidigung betroffen ist und die Angelegenheit nicht auf sich beruhen lassen möchte, empfiehlt sich immer die Beratung eines erfahrenen Anwalts für Schadenersatzrecht. 

Dieser kann im individuellen Fall prüfen, ob die Voraussetzungen für eine strafrechtliche Verfolgung gegeben sind und ob nicht evtl. auch andere Straftatbestände, wie z. B. die Üble Nachrede, die Verleumdung oder die Kreditschädigung in Frage kommen. Dabei kann er dann auch die Beweislage prüfen, und abschätzen, ob eine Strafverfolgung erfolgreich sein könnte. 

Ferner kann ein Experte für Schadenersatzrecht auch prüfen, ob im Einzelfall ggf. Ansprüche auf Schadenersatz Ehrenbeleidigung oder Schmerzensgeld zivilrechtlich geltend gemacht werden können und er kann sich für die Durchsetzung der Ansprüche einsetzen. Er kann nach positiver Prüfung des persönlichen Falls die Strafanzeige und den Strafantrag stellen und damit eine Klage wegen Ehrenbeleidigung  in die Wege leiten. 

Außerdem kann er seinen Mandanten dann bei der gerichtlichen Auseinandersetzung gegenüber der Gegenpartei und den Strafverfolgungsbehörden vertreten. Erfahrene und geprüfte Anwälte für Schadenersatzrecht finden Sie schnell und einfach unter schadenersatz24.at in Ihrer Nähe.

Wenn Sie selbst Anzeige wegen Ehrenbeleidigung erstatten wollen

Wenn Sie selbst eine Strafverfolgung wegen Ehrenbeleidigung einleiten wollen, müssen Sie neben einer Anzeige wegen Ehrenbeleidigung auch einen Strafantrag stellen. Dieser ist Voraussetzung dafür, dass die Behörden eine Strafverfolgung in die Wege leiten. 

Dabei kann man  eine Anzeige wegen Ehrenbeleidigung und den erforderlichen Strafantrag grundsätzlich bei der örtlichen Polizeibehörde, der Staatsanwaltschaft oder dem zuständigen Amtsgericht stellen. Hierbei halten die Behörden für diese Fälle entsprechende Formulare bereit und der Strafantrag wegen Ehrenbeleidigung verursacht keine Kosten.

Hinweis:
Für den Fall, dass der Täter nicht bekannt ist, z. B. wegen einer anonymen Ehrenbeleidigung im Internet, kann auch Anzeige gegen Unbekannt erstattet werden. Dabei werden die Behörden dann versuchen, den Täter über seine IP Adresse ausfindig zu machen und leiten die Ermittlungen ein.

Die Beweispflicht des Antragstellers bei Ehrenbeleidigung

Wird eine Strafanzeige und ein Strafantrag wegen Ehrenbeleidigung gestellt, so ist der Antragsteller in der Beweispflicht. Deshalb muss die Ehrenbeleidigung gut dokumentiert werden und man sollte die ehrverletzenden Äußerungen  notieren, bzw. entsprechende Emails oder WhatsApp Nachrichten speichern und von entsprechenden Posts in sozialen Netzwerken Screenshots anfertigen.

Ferner sind auch Zeugen, die die eigene Aussage stützen können, bei einer Anzeige wegen Ehrenbeleidigung immer von Vorteil. Hingegen steht bei einer Anzeige ohne Zeugen meist Aussage gegen Aussage und die Erfolgsaussichten sind deshalb deutlich niedriger, wenn man keine eindeutige Beweislage hat. 

Die Fristen für die Strafverfolgung von Ehrenbeleidigung

Ein Strafantrag muss bei einer Anzeige wegen Ehrenbeleidigung innerhalb einer Frist von 3 Monaten gestellt werden. Dabei beginnt die Frist zu laufen ab dem Zeitpunkt, an dem man von der Ehrenbeleidigung erfahren hat.  Hierbei kann es sich z. B. um bereits länger andauernde anonyme Ehrenbeleidigungen handeln, die z. B. erst nach zwei Jahren einem Täter zugeordnet werden können. In diesem Fall, beginnt die Frist erst mit dem Bekanntwerden des Täters zu laufen. 

Wie wehre ich mich selbst gegen eine Anzeige wegen Ehrenbeleidigung?

Falls man selbst einer Ehrenbeleidigung beschuldigt wird und bereits Anzeige erstattet wurde, sollte man zunächst unbedingt sein Schweigerecht nutzen  und sich zu den Vorwürfen nicht äußern. Dabei können alle Aussagen bei der Polizei später von den Behörden bei einer Strafverfolgung gegen den Beschuldigten verwendet werden. Hierbei empfiehlt es sich immer, einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht zu konsultieren und sich ggf. auch von diesem vertreten zu lassen. Er kann sicherstellen, dass man keine Fehler macht, die dann den Ausgang von Ermittlungen ungünstig beeinflussen könnten. Ferner kann ein erfahrener Experte für Strafrecht dafür sorgen, dass man als Beschuldigter denselben Kenntnistand wie die Ermittlungsbehörden hat. Dabei hat man dann den entscheidenden Vorteil, dass man genau weiß, was einem vorgeworfen wird und kann rechtzeitig versuchen, mit Zeugen und Beweisen die Vorwürfe zu entkräften.

Außerdem kann man auch versuchen, den Geschädigten durch eine Entschuldigung dazu zu bewegen, den Strafantrag zurückzuziehen und eine Klage Ehrenbeleidigung zu vermeiden. Dabei kann ein spezialisierter Anwalt für Strafrecht auch versuchen, zwischen den Parteien zu vermitteln  und einen Vergleichsvorschlag zu machen, um eine außergerichtliche Einigung zu erreichen.

Lassen Sie sich für den Fall, dass Sie wegen einer Ehrenbeleidigung angezeigt werden möglichst von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Schadenersatzrecht beraten. Er kann Ihnen helfen, die Vorwürfe zu entkräften, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen oder auch zivilrechtliche Ansprüche auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld abzuwehren. Spezialisierte und geprüfte Anwälte für Schadenersatzrecht finden Sie einfach und schnell in Ihrer Nähe unter schadenersatz24.at.

Weitere Beiträge die Sie interessieren könnten..