Schmerzensgeld fordern - Wann geht das und wann macht das Sinn?
Um ein Schmerzensgeld fordern zu können, muss man einen immateriellen Schaden bei einem Schädiger geltend machen. Deshalb ist das Schmerzensgeld Österreich eine Art des Schadenersatzes, bei dem ein nicht wirtschaftlicher Schaden (Schmerzen) ausgeglichen werden soll.
Allerdings müssen dafür verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, die diese Form des Schadenersatzes wegen Körperverletzung rechtfertigen. Das Schmerzengeld fordern ist ein umfangreicher Komplex innerhalb des Schadenersatzrechts und deshalb wollen wir hierzu wichtige Fragen beantworten, wie z. B. Wann kann man Schmerzensgeld fordern?
Wie wird die Schmerzensgeld Höhe berechnet? Wo muss ich Schmerzensgeld beantragen? Dabei geht es besonders um Fragen wie: Wann kann ich Schmerzensgeld einfordern? Wer zahlt das Schmerzensgeld? Gilt beim Schmerzensgeld fordern auch eine Schadenersatz Verjährung?
In welchen Fällen kann man Schmerzensgeld fordern?
Meist nach einem Unfall oder einer Körperverletzung entstehen einem Geschädigten nicht nur wirtschaftliche Schäden (z. B. Heilkosten, Verdienstentgang), auch hat er häufig Schmerzen zu erleiden, dauerhafte Gesundheitsschädigungen zu verkraften oder muss Operationen durchstehen.
Neben den körperlichen Schmerzen können dabei unschöne Narben, Behinderungen oder auch psychische Belastungen dauerhafte Folgen haben. Für den Fall, dass diese Folgen von einer dritten Person zu verantworten sind, kann ein Geschädigter hierfür ebenfalls einen Schadenersatz geltend machen und ein Schmerzensgeld fordern. Jedoch sind vor dem Schmerzensgeld beantragen eine Reihe von Voraussetzungen für die Anspruchsgrundlage zu prüfen.
Unterscheide zwischen Schadenersatz und Schmerzensgeld
Das Recht in Österreich sieht vor, dass ein Schädiger dem Geschädigten den entstandenen Schaden zu ersetzen hat. Hierbei kann ein wirtschaftlicher Schaden als Vermögens- oder Sachschaden entweder durch eine Naturalrestitution (Herstellung des Zustandes vor dem Schaden) oder durch eine Geldzahlung als Schadenersatz ausgeglichen werden.
Jedoch ist dies bei immateriellen Schäden, wie z. B. Schmerzen, durch das Schmerzensgeld geregelt. Dabei geht es beim Schmerzensgeld einfordern nicht um einen Ausgleich von finanziellen Schäden, sondern um eine Genugtuungsfunktion, bei der ein Geschädigter für sein erlittenes Leid entschädigt werden soll.
Will man Schmerzensgeld beantragen, so muss hierfür geprüft werden, ob die Anspruchsvoraussetzungen des Schadens, der Kausalität und des Verschuldens erfüllt sind. Grundsätzlich gilt das Schmerzensgeld als Spezialfall der Schadensregulierung
Die Anspruchsprüfung beim Schmerzensgeld fordern
Um einen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen zu können, muss einerseits ein immaterieller Schaden vorliegen und der Schädiger bekannt sein. Ferner gilt das Prinzip der Kausalität zwischen Schaden und Schädiger. Außerdem muss zusätzlich noch ein Verschulden des Schädigers nachgewiesen werden.
Immaterieller Schaden
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld wird im ABGB ausdrücklich benannt und ist dort im § 1326 ABGB folgendermaßen formuliert:
„Wer jemanden an seinem Körper verletzt, bestreitet die Heilungskosten des Verletzten, ersetzt ihm den entgangenen und künftig entgehenden Verdienst und bezahlt ihm ein angemessenes Schmerzensgeld“.
Dabei meint das Schmerzensgeld den immateriellen Schaden, der einem Geschädigten durch die Verletzung entstanden ist und er kann sich auf eine Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung beziehen.
Hierbei kann es sich z. B. um körperliche Schmerzen infolge einer Verletzung handeln aber auch um seelische Schmerzen in diesem Zusammenhang. Dabei geht es neben dem erlittenen Leid auch um dauerhafte Folgeschäden, die auch durch ein Schmerzensgeld psychische Schäden abgegolten werden sollen. Grundsätzlich werden drei verschiedene Schmerzgruppen unterschieden:
- Folgeschäden der Verletzungen: z. B. durch einen Verunstaltungsschaden oder eine Verkrüppelung, eine Fehlgeburt oder dauerhafte körperliche Einschränkungen
- Neurologische Beschwerden: Diese werden dann anerkannt, wenn sie als behandlungsbedürftige Krankheit eingestuft werden.
- Spezialfälle: Hierbei kann es sich z. B. um einen Schockschaden nach einem Unfall oder Übergriff handeln oder auch um einen Trauerschaden bei Angehörigen.
Die Kausalität und das Verschulden beim Schmerzensgeld fordern
Um einen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen zu können muss ferner ein kausaler Zusammenhang zwischen dem körperlichen Schaden und dem verursachenden Ereignis gegeben sein. Dabei muss einwandfrei festgestellt werden, dass der körperliche Schaden auf eine Handlung des Schädigers zurückzuführen ist.
Außerdem muss nach rechtlicher Auslegung den Schädiger ein Verschulden treffen, um einen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen zu können. Hierbei muss einwandfrei nachweisbar sein, dass ein Schädiger entweder fahrlässig oder sogar vorsätzlich gehandelt hat.
Problematik der Beweisführung
Wenn ein Geschädigter ein Schmerzensgeld geltend machen will, so ist er verpflichtet, den Beweis für Schaden, Kausalität und Verschulden des Schädigers zu erbringen.
Hierbei muss er dann auch beweisen, dass der Schädiger fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Ferner muss er eindeutig nachweisen, dass zwischen dem Schaden und der Handlung des Schädigers einen direkter oder indirekter kausaler Zusammenhang besteht.
Dabei gilt dies nicht nur für die offensichtlichen Schäden, sondern auch für alle Folgeschäden. In der Praxis stellt sich die Beweisführung der Kausalität oder auch des Verschuldens häufig als problematisch heraus, da die Wirkungszusammenhänge häufig nicht deutlich belegbar sind.
Schmerzensgeld einfordern – wo kann ich das tun?
In den meisten Fällen muss ein Schmerzensgeld direkt beim Schädiger und seiner entsprechenden Versicherung eingefordert werden. Jedoch verhält sich dies unter Umständen anders, wenn mehrere Schädiger existieren.
Schmerzensgeld einfordern bei mehreren Schädigern
In Bezug auf das Schmerzensgeld ist derjenige haftbar, der den Schaden rechtswidrig und schuldhaft herbeigeführt hat. Allerdings wird dies problematisch, wenn eventuell mehrere Schädiger haftbar gemacht werden können.
Grundsätzlich haften diese dann solidarisch, wenn sie vorsätzlich gehandelt haben. Jedoch ist bei einer rein fahrlässigen Handlung zunächst zu prüfen, ob einzelne Schädiger für Teile des Schadens haftbar gemacht werden können. Für den Fall, dass dies nicht geklärt werden kann, so haften sie auch bei fahrlässiger Handlung wieder solidarisch.
Generell kann sich ein Geschädigter bei der solidarischen Haftung den Schädiger aussuchen, bei dem er den Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen will. Allerdings kann ein in Anspruch genommener Schädiger wiederum die anderen Schädiger in einem Regress nehmen.
Die Rolle der Haftpflichtversicherung beim Schmerzensgeld
Wird eine Schadenersatzanspruch oder ein Anspruch auf Schmerzensgeld bei einem Schädiger geltend gemacht, so wird dieser den Anspruch in der Regel an seine Haftpflichtversicherung weiterleiten.
Jedoch werden die Ansprüche bei den Versicherungen meist zunächst abgelehnt und deshalb empfiehlt es sich immer, für die Anspruchsdurchsetzung einen Rechtsanwalt für Schadenersatzrecht zu beauftragen.
Dabei bietet dieser das notwendige Knowhow, das für eine Durchsetzung der Ansprüche bei den Versicherungen notwendig ist. Ferner können sie die Schmerzensgeld Höhe, die beansprucht werden kann, realistisch einschätzen und mit den entsprechenden Versicherungen auf Augenhöhe verhandeln.
Außerdem sind sie auch in der Lage mögliche Schadenersatzansprüche für eventuelle Folgeschäden geltend zu machen.
Welche Wege gibt es beim Schmerzensgeld einfordern?
Grundsätzlich kann ein Schmerzensgeld geltend gemacht werden mit oder ohne die Unterstützung eines Anwalts für Schadenersatzrecht. Außerdem lässt sich lässt sich der Anspruch auf Schmerzensgeld durch eine außergerichtliche Einigung mit der Partei des Schädigers erreichen sowie auch durch eine Zivilklage.
Schmerzensgeld geltend machen durch einen Anwalt für Schadenersatzrecht
In der Regel empfiehlt sich beim Schmerzensgeld einfordern das Hinzuziehen eines Rechtsanwaltes für Schadenersatzrecht zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Für den Fall, dass ein Geschädigter vollkommen unverschuldet einen Schaden erlitten hat, werden seine Anwaltskosten als Schadensposition anerkannt und müssen von der Partei des Schädigers getragen werden.
Deshalb entstehen dem Geschädigten dann keine eigenen Kosten für seine anwaltliche Vertretung.
Im Normalfall versuchen erfahrene Rechtsanwälte für Schadenersatzrecht mit der zuständigen Haftpflichtversicherung eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Dabei ist die außergerichtliche Einigung einerseits der schnellere Weg und sie produziert auch keine zusätzlichen Gerichtskosten.
Bei der gerichtlichen Auseinandersetzung können oftmals viele Jahre vergehen, bis ein Geschädigter Schmerzensgeld und Schadenersatz erhält. Ferner führt ein langwieriger Gerichtsprozess auch zu hohen Kosten, die man durch die außergerichtliche Einigung vermeiden kann.
Schmerzensgeld beantragen ohne Anwalt
Auch ohne einen Anwalt kann ein Geschädigter einen Antrag auf Schmerzensgeld schreiben und das Schmerzensgeld einfordern. Jedoch kann dies nur erfolgreich sein, wenn sich die Versicherung des Schädigers kooperativ verhält. Allerdings werden in der Praxis solche Anträge zunächst meist abgelehnt und bedürfen weiterer Anstrengungen zur Durchsetzung der Ansprüche.
Der Antrag auf Schmerzensgeld durch den Geschädigten
Beim Schmerzensgeld einfordern ohne Anwalt, muss beim Antrag auf Schmerzensgeld schreiben eine Reihe von Angaben gemacht werden und Dokumente beigelegt werden:
- Name und Anschrift von Schädiger und Geschädigtem
- Kontaktdaten der gegnerischen Versicherung
- Formulierung des Anspruchs auf Schmerzensgeld und Angabe der geforderten Schmerzensgeld Höhe
- Begründungen und Belege (ärztliche Gutachten und sonstige Nachweise)
Jedoch kann die Beweisführung meist durch die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts für Schadenersatzrecht optimiert werden. Dabei kann er einschätzen, welche Nachweise die Chancen auf ein entsprechendes Schmerzensgeld erhöhen beim Schmerzensgeld beantragen und welche Schmerzensgeld Höhe eingefordert werden sollte.
ACHTUNG
Versicherungen sperren sich zumeist, den Geschädigten ein angemessenes Schmerzensgeld zu bezahlen. Dabei muss ein Geschädigter ohne eigenen Anwalt dann alle weiteren rechtlichen Schritte selbstständig einleiten.
Außerdem muss ein Geschädigter die Höhe des angemessenen Schmerzensgeldes selbst einschätzen und die Verhandlung mit der rechtlich sehr erfahrenen Versicherung selbst führen. Deshalb ist es gerade bei der Beteiligung von Versicherungen immer empfehlenswert, sich von einem erfahrenen Anwalt für Schadenersatzrecht vertreten zu lassen.
Erfolgsaussichten beim Schmerzensgeld fordern
Trägt der Geschädigte selbst keinerlei Schuld an seinem Schaden, hat er meist gute Aussichten auf ein angemessenes Schmerzensgeld. Allerdings versuchen Versicherungen in der Regel, rechtliche Hürden in den Verhandlungen einzubauen, die ein Schmerzensgeld niedrig halten sollen.
Deshalb kann hier ein erfahrener Anwalt für Schadenersatzrecht meist deutlich bessere Ergebnisse erzielen beim Schmerzensgeld einfordern Österreich. Dabei erhöht der Einsatz eines spezialisierten Anwalts die generellen Erfolgsaussichten auf Schmerzensgeld und entsprechend auch die Schadenersatz Höhe im Vergleich zum Schmerzensgeld selbst einfordern.
Die wichtigsten Vorteile einer anwaltlichen Vertretung beim Schmerzensgeld einfordern
Die anwaltliche Vertretung und Unterstützung beim Schmerzensgeld geltend machen bietet einem Geschädigten besonders folgende Vorteile:
- Dem Geschädigten werden die notwendigen rechtlichen Schritte abgenommen und er kann sich ganz mit seiner Gesundung befassen.
- Ein Anwalt für Schadenersatzrecht kennt die rechtlichen Tricks der Versicherungen und kann entsprechend reagieren.
- Der Anwalt berät den Geschädigten im Vorfeld zur Vorgehensweise und kann seine Erfolgschancen realistisch einschätzen.
- Ferner kann er eine angemessene und realistische Einschätzung der Schmerzensgeld Höhe vornehmen. Dabei ist in den meisten Fällen ein höheres Schmerzensgeld möglich als bei einer Einforderung ohne Anwalt
- Anwaltskosten des Geschädigten werden bei festgestellter Unschuld am Schaden und einem erfolgreich durchgeführten Verfahren von der Partei des Schädigers übernommen.
Vorteile bei der außergerichtlichen Einigung
Letztendlich führt eine anwaltliche Vertretung in der Regel zu einem höheren Schmerzensgeld und die Unterschiede in der Schmerzensgeld Höhe rechtfertigen deshalb in den meisten Fällen den Einsatz eines Anwaltes für Schadenersatzrecht.
Gerade bei der außergerichtlichen Einigung mit einer Versicherung des Schädigers ist ein spezialisiertes rechtliches Knowhow unverzichtbar um die Verhandlungen auf Augenhöhe führen zu können. Deshalb sollte man einen Anwalt für Schadenersatzrecht von Anfang beim Schmerzensgeld fordern einbinden und sich auch von ihm vertreten lassen.
Für den Fall, dass man selbst im Vorfeld bereits Ansprüche an die Versicherung gestellt hat und dabei entweder zu hohe oder zu niedrige Forderungen gestellt hat, kann dies auch für einen Anwalt dann in der Folge auch schwierig werden.
Wie ermittelt man die richtige Schmerzensgeld Höhe?
Das Gesetz formuliert den Umfang des Schmerzensgeldes sehr vage und spricht im Wortlaut von „angemessen“. Deshalb ist in der Praxis eine angemessene Schmerzensgeld Höhe auch nicht immer leicht zu ermitteln.
Hierbei hat sich in der Rechtsprechung eine Orientierung an Intensität und Dauer der Schmerzen etabliert. Ferner wird auch der generelle Gesundheitszustand des Geschädigten berücksichtigt.
Deshalb unterscheidet man grundsätzlich die Kategorien der leichten, mittleren und starken Schmerzen, die dann auch eine unterschiedliche Schmerzensgeld Höhe zur Folge haben.
Die Schmerzensgeld Höhe berechnen Österreich orientiert sich in der Rechtspraxis an der Schmerzgeldtabelle Österreich 2019, die im konkreten Fall eine Einstufung ermöglicht.
Hierbei haben sich beim Schmerzensgeld Österreich 2019 ungefähre Tagessätze herausgebildet, die für die verschiedenen Schweregrade von Schmerzen zugesprochen werden:
- leichte Schmerzen ca. € 100 pro Tag
- mittlere Schmerzen ca. € 150,00 bis € 220,00 und
- schwere Schmerzen ca.€ 200,00 bis € 350,00.
Allerdings kann man beim Schmerzensgeld geltend machen keinen vorgegebenen Tagessatz beanspruchen. Hierbei wird immer ein Gericht entscheiden oder der Tagessatz wird bei einer außergerichtlichen Einigung individuell verhandelt.
Die Verjährung beim Anspruch auf Schmerzensgeld
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld muss grundsätzlich nach Kenntnis von Schaden und Schädiger innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden. Danach tritt dann eine Verjährung der Ansprüche nach § 1489 ABGB ein.
Allerdings beginnt diese dreijährige Schmerzensgeld beantragen Frist erst dann zu laufen, wenn sowohl der Schaden als auch der Schädiger dem Geschädigten bekannt sind. Jedoch tritt auch bei Unkenntnis von Schaden und /oder Schädiger eine absolute Verjährung der Ansprüche auf Schmerzensgeld nach 30 Jahren ein.